- verletzen
- ver·lẹt·zen; verletzte, hat verletzt; [Vt] 1 jemanden verletzen dem Körper eines anderen Schaden zufügen ≈ verwunden <jemanden leicht, schwer, lebensgefährlich, tödlich verletzen>: jemanden durch einen Schuss ins Bein verletzen2 sich (Dat) etwas verletzen (meist unabsichtlich) dem eigenen Körper (durch eine Wunde o.Ä.) schaden: sich den Fuß verletzen3 jemanden / etwas verletzen bewirken, dass jemand traurig wird, weil er meint, dass man ihn nicht möge oder dass man schlecht von ihm denke ≈ kränken, beleidigen <jemanden tief, zutiefst verletzen; jemandes Ehre, jemandes Eitelkeit, jemandes Gefühle, jemandes Stolz verletzen; sich in seiner Ehre usw verletzt fühlen>: verletzende Worte sagen; Sein Schweigen verletzte sie; Es hat ihn sehr verletzt, dass du ihn ignoriert hast4 etwas verletzen sich nicht an bestimmte Regeln, Pflichten oder Konventionen halten ≈ gegen etwas verstoßen <ein Gesetz, das Recht, einen Vertrag, eine Vorschrift verletzen; den Anstand, seine Pflicht verletzen>5 etwas verletzen ohne Erlaubnis in ein Gebiet gehen, fahren oder fliegen <die Grenzen, das Hoheitsgebiet, den Luftraum eines Landes verletzen>;[Vr] 6 sich (an etwas (Dat)) verletzen einem eigenen Körperteil (meist unabsichtlich) durch eine Wunde o.Ä. schaden: Sie hat sich am Kopf verletzt|| zu 3 Ver·lẹtzt·heit die; nur Sg
Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache. 2013.